Schulungen

Grundlagenwissen Betriebsverfassungsrecht

(Betriebsverfassungs-)Recht einfach – Der perfekte Start in die Tätigkeit als Betriebsrat


Sie sind frisch in den Betriebsrat gewählt worden – und was nun? Für eine erfolgreiche Betriebsratstätigkeit ist es wichtig zu wissen, was man als Betriebsrat darf und welche Pflichten das Amt mit sich bringt. Mit diesem Seminar gelingt Ihnen ein einfacher, aber dennoch fundierter und praxisna-her Einstieg in das Betriebsverfassungsgesetz und Ihre Arbeit als Betriebsrat. Betriebsverfassungsrecht bedeutet nicht nur „Mitbestimmung“.

Lernen Sie unkompliziert die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für eine erfolgreiche und abwechslungsreiche Betriebsratstätigkeit. Wichtige Tipps für die betriebliche Praxis runden das Seminar ab.


Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.


Betriebsverfassungsrecht – Update

Sind Sie noch "up to date" im Betriebsverfassungsrecht?


Gesetze und Rechtsprechung ändern sich, und Kenntnisse, die man nicht regelmäßig anwendet, vergisst man mit der Zeit. Das geht nicht nur frisch gewählten Betriebsräten so, sondern auch solchen mit jahrelanger Praxiserfahrung. Deshalb ist es wichtig, am Ball zu bleiben und seine Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.

Genau dafür ist dieses Seminar gedacht. Und einen praktischen Nebeneffekt hat das Seminar auch noch: Sie können unsere erfahrenen Dozenten direkt auf aktuelle Fragen oder Probleme ansprechen, die bei Ihnen im Betriebsrat gerade in der Diskussion stehen.


Grundlagenwissen Arbeitsrecht

Praxisrelevantes allgemeines Arbeitsrecht für den Betriebsrat


Arbeitnehmer erwarten von Ihnen als Betriebsrat, dass Sie auch in arbeitsrechtlichen Fragestellun-gen gewisse Kenntnisse haben und ihnen eine erste rechtliche Einschätzung geben können.

Um in solchen Fällen weiterhelfen zu können, müssen Sie zunächst erkennen, ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber rechtlich nicht korrekt behandelt wurde. Die dafür erforderlichen arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse vermitteln wir Ihnen in unserem Seminar.

So werden Sie neben dem Betriebsverfassungsrecht auch im Arbeitsrecht fit.


Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.


Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht

Wichtige Urteile und Gesetzesänderungen für den Betriebsrat


Gesetze und Rechtsprechung ändern sich fortwährend. Als Betriebsrat müssen Sie immer auf dem neuesten Stand sein, um Ihrer Betriebsratstätigkeit kompetent nachgehen und betrieblichen Alltagsproblemen rechtssicher begegnen zu können. Die neueste Rechtsprechung im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht ist daher ein wichtiger Faktor für die Betriebsratstätigkeit.

In unseren Seminaren zur aktuellen Rechtsprechung zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht vermitteln wir Ihnen genau das rechtliche Wissen, das Sie als Betriebsrat benötigen, und gehen dabei explizit auf die Relevanz für Ihre Betriebsratstätigkeit ein.


Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.


Inhouse-Schulungen zu Spezialthemen

Individuelle Schulungen auf Ihre Themen zugeschnitten


Ihr Betriebsrat ist neu gegründet, und Sie sollen demnächst Ihre erste Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber verhandeln? Der Arbeitgeber möchte SAP im Unternehmen einführen, und Sie möchten gern wissen, welche Rechte Sie als Betriebsrat in diesem Zusammenhang haben? Der Arbeitgeber kündigt eine große Restrukturierung an, und Sie möchten Entlassungen so weit wie möglich vermeiden?

Wir nehmen Sie rechtlich an die Hand und bereiten Sie optimal vor. Thematisch sind Ihnen bei unseren Inhouse-Schulungen kaum Grenzen gesetzt.

Dabei bieten wir Ihnen ein auf Ihr Gremium speziell abgestimmtes Seminarprogramm mit individueller Betreuung und Schulung an. Den Besonderheiten Ihres Betriebs kann bereits bei Erstellung des Seminarinhalts Rechnung getragen werden.

Gerne schulen wir Sie in Ihren eigenen Räumen und bieten Ihnen unseren Service direkt vor Ort an.

Sie haben Interesse? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot unterbreiten können.


Dieses Seminar ist anlassbezogen erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.